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von Dr. Andreas Ringstmeier!

Das Spezialgebiet meiner Kanzlei ist das Insolvenzrecht. Seit rund 30 Jahren bin ich als Insolvenzverwalter tätig und habe in dieser Zeit viele Hundert Unternehmen durch die Krise begleitet. Die Abwicklung und Beendigung der mir übertragenen Insolvenzverfahren wird auch noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Dabei kann ich auf die Unterstützung meiner seit vielen Jahren bei mir tätigen „Abwicklungstruppe“ zählen. Gemeinsam setzen wir uns mit dem für unsere Geschäftspartner gewohnten Engagement ein, optimale Ergebnisse für die Gläubiger zu erreichen. Neue Aufträge als Insolvenzverwalter nehme ich indes nicht mehr an.

Bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren stehen für mich die Interessen der Gläubiger im Mittelpunkt. Ihnen eine möglichst große Befriedigung zu verschaffen ist mein Ziel, dem ich leidenschaftlich verpflichtet bin. Häufig ist es in der Verfolgung dieses Zieles gelungen, den insolventen Betrieb zu retten und Arbeitsplätze zu erhalten. Aber nicht immer! Wenn insolvente Unternehmen nicht zu retten waren und liquidiert werden mussten, hatte dies ganz unterschiedliche Gründe. Doch zwei Ursachen sind besonders häufig.

Aus Angst, Scham oder Unwissenheit wird auf die Unternehmenskrise zu spät reagiert, so dass durchgreifende Sanierungsmaßnahmen nicht rechtzeitig in Angriff genommen werden. Wenn dann schließlich doch ein Sanierungsberater hinzugezogen wird, sind bereits irreparable Schäden eingetreten, und die Unternehmen stehen die Sanierungsphase nicht mehr durch.

Der zweite erfahrungsgemäß häufige Grund für ein Scheitern der Sanierung, ist die nicht kompetente Beratung des insolvenzgefährdeten Unternehmens. Tritt eine existenzgefährdende Krise ein, verändern sich die „Spielregeln“. Ein kaufmännisch agierender Unternehmer kennt diese neuen Spielregeln nicht und trifft deswegen auf dem Weg zu einer Reorganisation häufig schwerwiegende Fehlentscheidungen. Diese gefährden den ohnehin krisengeschüttelten Betrieb noch mehr und bergen zudem erhebliche persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsleiter.

Die Krise des Unternehmens erfordert deshalb einen fachkundigen, erfahrenen und gut vernetzten Berater an der Seite der Geschäftsleitung. Ich selbst stehe dafür altersbedingt nicht mehr zur Verfügung. Auf Wunsch spreche ich eine Empfehlung aus.

Dr. Andreas Ringstmeier
Fachanwalt für Insolvenzrecht


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